Ihre Rechte

 

Im Falle eines Verkehrsunfalls haben Sie Rechte und Pflichten bei der Schadenabwicklung.

Folgende Rechte stehen Ihnen zu:

  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss Ihnen alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen (für Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.).
  • §249 Abs. 2 S.1 BGB: “Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu.”
  • Sie haben ein Recht auf einen Anwalt, dem Sie die gesamte Schadenabwicklung übertragen können.

 

Jeder darf einen Unfall den Sachverständigen seiner Wahl zur Bestimmung des entstandenen Schadens beauftragen.

Vorsicht ist geboten bei Sachverständigen, die von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurden.

Ein Sachverständiger soll immer:

Unabhängig und neutral tätig werden. Das sind unverzichtbarte Voraussetzungen für die Tätigkeit der Sachverständigen. Sie sind von allen an der Schadenregulierung Beteiligten zu beachten. Der Sachverständige hat weisungsfrei zu arbeiten. Jegliche Einflussnahme ist zu unterlassen. (Leitsatz 50. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar)

Dieser Leitsatz wird von Versicherungen gerne übergangen.

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