Im Falle eines Verkehrsunfalls haben Sie Rechte und Pflichten bei der Schadenabwicklung.
Folgende Rechte stehen Ihnen zu:
Jeder darf einen Unfall den Sachverständigen seiner Wahl zur Bestimmung des entstandenen Schadens beauftragen.
Vorsicht ist geboten bei Sachverständigen, die von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurden.
Ein Sachverständiger soll immer:
Unabhängig und neutral tätig werden. Das sind unverzichtbarte Voraussetzungen für die Tätigkeit der Sachverständigen. Sie sind von allen an der Schadenregulierung Beteiligten zu beachten. Der Sachverständige hat weisungsfrei zu arbeiten. Jegliche Einflussnahme ist zu unterlassen. (Leitsatz 50. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar)
Dieser Leitsatz wird von Versicherungen gerne übergangen.
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